Beratung bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Ausländer, die eine Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen, müssen eine Reihe von Formalitäten erledigen. Sie sind mit der Notwendigkeit verbunden, Eintragungen in entsprechenden Registern vorzunehmen, Anmeldungen bei zahlreichen Ämtern zu erledigen, oft eine Lizenz, Konzession oder Genehmigung zu erhalten. Die mit den oben genannten Tätigkeiten verbundenen Verfahren sind kompliziert. Da es in diesem Bereich keine internationalen Regelungen gibt, ist es äußerst schwierig für die Ausländer mit den Verfahren selbständig klar zu kommen.
Um den ausländischen Investoren die Gründung der Unternehmen in Polen zu erleichtern, übernehmen wir die meisten damit verbundenen Pflichten:
- Wir fertigen Gründungsakte an
- Wir bereiten Registrierungsunterlagen an den Landesgerichtsregister vor
- Wir lassen das Unternehmen beim Statistischen Hauptamt eintragen
- Wir melden das Unternehmen beim Finanzamt an und beantragen die Erteilung der Steuernummer
- Wir melden das Unternehmen für Zwecke der Umsatzsteuer und der innergemeinschaftlichen Transaktionen an
- Wir nehmen im Namen des ausländischen Unternehmers Tätigkeiten zur Beantragung einer Konzession oder Lizenz auf, falls sie vorschriftsmäßig verlangt werden.
Dank unserer engen Zusammenarbeit mit einer Notarkanzlei, einem vereidigten Übersetzer und einer Rechtskanzlei können wir die Tätigkeiten, bei denen die Präsenz der ausländischen Investoren notwendig ist, aufs Minimum beschränken. Bei den Ausländern, die sich einen längeren Aufenthalt in Polen nicht erlauben können, organisieren wir die Termine, so dass alle Formalitäten innerhalb von 2-3 Tagen erledigt werden können.
Wir helfen und beraten ausländische Investoren auch in solchen Bereichen, wie:
- Auswahl der entsprechenden Lage von Büros, Produktionshallen etc. für das in Polen zu eröffnende Unternehmen sowie Bewertung der Immobilien und Mieten
- Auswahl des entsprechenden Personals: welche Mitarbeiter und wie einzustellen sind, wie viel soll bezahlt werden
- Auswahl der Geschäftspartner in Polen.
Ab der Unterzeichnung der notariellen Urkunde – Gründung des neuen Unternehmens laufen bis zum Abschluss des Registrierungsprozesses bei allen Behörden ca. sechs Wochen ab. Deswegen bieten wir den ausländischen Investoren neu gegründete Gesellschaften mit beschränkter Haftung an, die ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, allerdings bei allen Behörden bereits registriert sind.
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