Wirtschaftsprüfung - wir garantieren Sicherheit der Angaben!
Die polnischen Rechtsvorschriften sehen bei Aktiengesellschaften die Pflicht alljährlicher Prüfung des Jahresabschlusses vor. Sonstige Unternehmen sind zur Prüfung nur insoweit verpflichtet, als sie im Vorjahr zwei von den drei genannten Kriterien erfüllt haben:
- Anzahl der Beschäftigten durchschnittlich über 50 Personen
- Bilanzsumme über 2,5 Millionen Euro
- Einnahmen aus dem Verkauf der Waren und Dienstleistungen sowie sonstige Betriebseinnahmen von mehr als 5 Millionen Euro.
Wir bieten alle mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zusammenhängenden Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen an. Wir beschränken uns nicht nur auf die Durchführung der Prüfung und Erstellung des Vermerks. Wir vermitteln unseren Mandanten auch detaillierte Informationen, damit Sie die Sicherheit haben, dass die aus der Buchführung erhaltenen Abgaben die Realität im Unternehmen widerspiegeln.
Die von uns angebotenen Dienstleistungen umfassen:
- Prüfung der Jahresabschlüsse gemäß den polnischen und internationalen Rechnungslegungsstandards
- Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen auch im Bereich der EU-Projekte
- Einsicht in die Handelsbücher und in die Jahresabschlüsse
- Beratung im Bereich der Kapitalumstrukturierung, Umwandlung und Fusion der Gesellschaften
- Prüfung der Jahresabschlüsse im Zusammenhang mit der Liquidation oder Insolvenz
- Beratung im Bereich des Rechnungswesens und Bilanzrechts
- Aufstellung von umfassenden Jahresabschlüssen
- Beratung im Bereich der Konsolidierung der Jahresabschlüsse
- Beurteilung von fremden Prüfungsarbeiten.
KZWS AUDYT SA ist das zur Prüfung von Jahresabschlüssen berechtigte Subjekt – Zulassungsnummer: KIBR 3077.
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