Polski English Deutsch Français Espanol Italiano Norsk

Steuerliche Selbstprüfung - damit Sie ruhig schlafen können!

Wir bieten die Prüfung der Handelsbücher auf die richtige Festlegung des Besteuerungsgegenstandes und der Steuerbemessungsgrundlage sowie die richtige Klassifizierung der Geschäftsvorfälle in Bezug auf Steuervorschriften. Im Falle von Aufdeckung von Rechtsverstößen gewinnt der Steuerpflichtige die erforderliche Zeit um entsprechende Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung der finanziellen Strafen vorzunehmen.

Wir bieten steuerliche Selbstprüfung in folgenden Varianten an:

  • Vorläufige, stichprobenweise Selbstprüfung – erlaubt die Bereiche des Steuerrisikos im Unternehmen zu bestimmen
  • Detaillierte Selbstprüfung – betrifft nur die ausgewählten Steuer, Probleme oder Tätigkeitsbereiche des Unternehmens
  • Umfassende Selbstprüfung – betrifft die gesamten Abrechnungen des Unternehmens und ist eine Art der Prüfung und Optimierung der öffentlich-rechtlichen Belastungen.

Wir bieten auch eine laufende, vertraglich vereinbarte Selbstprüfung, d.h. regelmäßige Prüfungen der durch das Unternehmen realisierten Geschäftsvorfälle und der Verträge zur Schaffung der höchstmöglichen Sicherheit bei Mandanten.

Verrechnungspreisdokumentation - dem Fiskus ein Schritt voran!

Wir erstellen Dokumentation der Geschäfte zwischen den verbundenen Unternehmen sowie Dokumentation der Geschäfte mit Unternehmen, die ihren Sitz in sog. Steueroasen haben.

Der Steuerpflichtige ist verpflichtet aufs Verlangen der Finanzbehörde die Dokumentation dieser Geschäfte binnen 7 Tage vorzulegen. Falls die Dokumentation nicht vorgelegt wird oder als unzuverlässig beurteilt wird, erfolgt die Schätzung der Einnahmen durch die Finanzbehörden. Folglich wird die Differenz zwischen den erklärten und den durch die Finanzverwaltung festgelegten Einnahmen mit dem Steuersatz i.H.v. 50% besteuert.

Die mangelnde Dokumentation bezüglich der Geschäfte mit verbundenen Unternehmen resultiert mit enorm großer Gefahr – unsere Erfahrungen zeigen, dass dies sogar zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens führen kann.

Beratungsgespräch - wenn Sie über Ihr Problem sprechen möchten!

Wir vereinbaren gern mit unseren Mandanten Termine, damit die Probleme mit der Anwendung der komplizierten Steuervorschriften im unternehmerischen Alltag nicht mehr im Vordergrund stehen.

Das Gespräch kann sowohl am Sitz unserer Kanzlei, beim Mandanten, sowie telefonisch und per E-Mail abgehalten werden.

Steuergutachten - falls Sie Garantie haben möchten!

Wir bieten Vorbereitung von schriftlichen Steuergutachten an, die alle Aspekte der Steuergesetzvorschriften umfassen. Wir fertigen eine umfassende Analyse der steuerlichen Folgen von bestimmten wirtschaftlichen Vorfällen, Handelsgeschäften, Verträgen und Vorhaben unserer Mandanten an. Dies erlaubt unangenehme Überraschungen in der Zukunft zu vermeiden oder Maßnahmen zur Beseitigung der negativen Konsequenzen der Ereignisse, die bereits stattgefunden haben, zu ergreifen.

Unser Standpunkt unterscheidet sich oft wesentlich von der durch die Finanzbehörden präsentierten Interpretation der Steuervorschriften. Wir sind allerdings jederzeit bereit, unsere Meinung bei eventuellen Streitigkeiten mit  Finanzbehörden (überwiegend erfolgreich) zu verteidigen.

Steuerplanung - wenn Sie nicht mehr als nötig zahlen wollen!

Wir finden und nutzen Lösungen, die die Steuerbelastungen unserer Mandanten erfolgreich optimieren. Derartige Optimierung erfordert von uns nicht nur Fachwissen im Steuerrecht, sondern auch gute Kenntnis der allgemeinen Rechtsaspekten und Formen der steuerrechtlich zugelassenen Gestaltungen. Eine so umfassende Dienstleistung können wir unseren Mandanten dank der langjährigen Erfahrung anbieten.

Vertretung der Steuerpflichtigen vor den Finanzbehörden - wenn Probleme auftauchen!

Wir helfen unseren Mandanten aus Streitfällen mit Vertretern der Finanzverwaltung erfolgreich heraus. Wir zögern nicht alle rechtlich zugelassenen Mittel bei der Verteidigung unserer Mandanten vor dem Gelüst des Fiskus anzuwenden. Wir sind bereit Sie sowohl auf allen Etappen des Verfahrens zu beraten und zu vertreten, als auch vor den Verwaltungsgerichten tatkräftig zur Seite zu stehen.

 

KZWS Spółka Doradztwa Podatkowego SA ist in dem von Minister für Finanzen geführten Register der juristischen Personen, die zur Steuerberatung berechtigt sind, unter der Nummer 31 eingetragen.