Die zu RSM gehörende Mitgliedskanzleien sind „qualifizierte Wirtschaftsprüfer” der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung!
Die zu RSM gehörende Mitgliedskanzleien sind „qualifizierte Wirtschaftsprüfer” für die die Dienstleistungen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (kurz EBWE oder EBRD, von engl. European Bank for Reconstruction and Development) in Anspruch nehmende Subjekte. Dies bedeutet, dass die zu RSM gehörende Mitgliedskanzleien als Wirtschaftsprüfer für die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Geldmittel leihende Subjekte, vorläufig anerkannt sind.
Warum die EBWE die „qualifizierten Wirtschaftsprüfern“ auswählt?
EBWE sichert den Unternehmen und Regierungen die Subventionierung der Projekte zugunsten der Entwicklung der Osteuropa, Westbalkan und Mittelasien. Die Bank kommt auf die Genauigkeit des Prüfungsberichtes zurück zwecks Bewertung der Bonität des Kreditnehmers oder des Unternehmens in dem die Investition zu realisieren ist, sowie zwecks ständigen und termingemäßen Zugangs zur Information während der Projektrealisierung. Ein eventuelles Risiko einer schlecht durchgeführten und verspäteten Wirtschaftsprüfung kann hohe finanzielle Verluste zusammen mit einer verzögerten Reaktion der Bank und eine verspätete Lösung des entstandenen Problems zur Folge haben.
Folglich verpflichtet die Bank ihre Kunden in den Kreditverträgen unabhängige von der Bank akzeptierte und zur direkten Kommunikation berechtigte Wirtschaftsprüfer zu beauftragen.
Der Kreditnehmer ist verpflichtet der EBWE den nach den von der Bank anerkannten Rechnungslegungsstandards gewöhnlich nach den International Financial Reporting Standards aufgestellten Jahresabschluss einzureichen. Mehr Informationen dazu finden sie auf der Hompage der EBWE.
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